Checklisten/Prüfdokumente
Hier finden Sie alle notwendigen Checklisten und Prüfdokumente für eine exportkontrollrechtliche Prüfung.
Wichtig: Diese sind vor dem Vorhaben auszufüllen, denn eine exportkontrollrechtliche Prüfung findet immer vor dem Vorhaben statt.
Finden Sie in dieser Übersicht Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Exportkontrolle!
Nutzen Sie die Checkliste/Prüfdokument 1, wenn Sie die Einstellung oder den Aufenthalt von Personen aus Drittstaaten planen. Dies betrifft:
- Gastwissenschaftler*innen
- Promotionsstipendiat*innen
- Nutzer*innen Rechenzeit
- Stipendiat*innen
Nutzen Sie die Checkliste/Prüfdokument 2, wenn Sie Kooperationen oder Projekte mit Drittstaaten planen.
- Nutzen Sie die Checkliste/Prüfdokument 3, wenn eine Tiefenprüfung zur Einstellung und dem Aufenthalt von Personen aus Drittstaaten und/oder Embargoländern notwendig ist.
- Nutzen Sie Prüfdokument 4, wenn eine Einstellung oder ein Aufenthalt von Personen aus Embargoländern stattfindet.
Gibt es bereits Unterlagen, die Sie bei der Prüfung durch das Auswärtige Amt eingereicht haben? Senden Sie diese an exportkontrolle@ovgu.de.
Der Transfer (analog und digital) von neuartigen Forschungsergebnissen und Knowhow in das außereuropäische Ausland unterliegt einer Exportkontrollprüfung.
- Nutzen Sie Prüfdokument 5, um zu prüfen, ob wissenschaftliche Publikationen und Ergebnisse bei Ihrer erstmaligen Veröffentlichung mit der EU-Dual-Use-VO vereinbar sind.
Exportkontrolle findet nicht nur im Incoming Bereich statt. Sie betrifft auch den Transfer nach außen, z.B. durch Dienstreisen in Drittstaaten.
- Nutzen Sie Merkblatt 1 bei Dienstreisen ins außereuropäische Ausland.
- Nutzen Sie Merkblatt 2 zur Nutzung von Cloud-Diensten im außereuropäischen Ausland.
Auch die Merkblätter des Bundesverfassungsschutzes sind hilfreich: