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Forschungsethik

Die wichtigsten Grundsätze zu den ethischen Rahmenbedingungen von Forschung in Deutschland definiert der DFG Kodex in Leitlinie 10: "Wissenschaftler*innen gehen mit der verfassungsrechtlich gewährten Forschungsfreiheit verantwortungsvoll um. Sie berücksichtigen Rechte und Pflichten, insbesondere solche, die aus gesetzlichen Vorgaben, aber auch aus Verträgen mit Dritten resultieren, und holen, sofern erforderlich, Genehmigungen und Ethikvoten ein und legen diese vor. Im Hinblick auf Forschungsvorhaben sollten eine gründliche Abschätzung der Forschungsfolgen und die Beurteilung der jeweiligen ethischen Aspekte erfolgen." Diese Grundsätze berücksichtigt auch die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der OVGU (§10).  Eine erste Anlaufstelle mit hilfreichen Informationen zur praktischen Umsetzung in verschiedenen Fachdisziplinen ist das Informationsportal Wissenschaftliche Integrität zum DFG Kodex.

Forschungsethikkommission der OVGU

Der Weltärztebund (WMA) hat mit der Deklaration von Helsinki (aktuelle Fassung von 2024) Ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen formuliert. Die Deklaration gilt allgemein als Standard ärztlicher Ethik in der Forschung. Der Weltärztebund fordert zudem, dass auch alle anderen Forschenden, die im weitesten Sinne medizinisch am Menschen forschen, diese Grundsätze übernehmen.

Bei Fragen zu ethischen Aspekten ihrer Forschung am und mit Menschen (inklusive biologischem Material und personenbezogenen Daten) können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg an die Ethik-Kommission der OVGU wenden, die an der Medizinischen Fakultät und der Universitätsmedizin Magdeburg A.ö.R. angesiedelt ist.

Diese Kommission wird auch auf Antrag eines Mitglieds anderer Fakultäten der Universität tätig.

Unterstützung und Beratung  bekommen Sie vor der Einreichung der studienrelevanten Unterlagen bei der Ethikkommission auch durch das Koordinierungszentrum für klinische Studien (KKS) der medizinischen Fakultät. Das KKS berät und unterstützt unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Datenschutzvorgaben bei der Erstellung von Studienprotokollen sowie Informations- und Einwilligungsschreiben.

Kommission für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung

Forschung und Wissenschaft findet im Spannungsfeld zwischen Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung statt. Um die Verantwortung unserer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für ihre Forschung und ihre Forschungsergebnisse zu stärken und das Bewusstsein dafür zu schärfen, wurde an der OVGU eine Kommission für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF) eingerichtet. Die KEF basiert auf den Grundsätzen des Gemeinsamen Ausschusses zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina. Insbesondere bei besorgniserregender sicherheitsrelevanter Forschung besteht ein besonderer Handlungsbedarf zur frühzeitigen interdisziplinären Abwägung von Nutzen und potentiellen Risiken sowie einer entsprechenden Beratung beziehungsweise ­Bewertung durch eine lokale Kommission für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung.

Die KEF gewährt Forschenden Hilfe durch Beratung und Beurteilung ethischer und rechtlicher Aspekte in sicherheitsrelevanten Fragen, wenn erhebliche sicherheitsrelevante Risiken für Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Umwelt oder ein friedliches Zusammenleben mit einem Forschungsvorhaben verbunden sind. Der Kontakt zur KEF erfolgt über das Prorektorat für Forschung, Technologie und Chancengleichheit.

Mitglieder des KEF-Lenkungskreises

Prorektorin für Forschung, Technologie & Chancengleichheit

Prof. Dr.-Ing. habil. Manja Krüger

Bereich Hochschulleitung

Lehrstuhlinhaber des Lehrstuhls für Finanzwissenschaft

Prof. Dr. Andreas Knabe

Bereich Wissenschaft

Leiterin der Rechtsstelle der OVGU

Yvonne Burscheit

Bereich Rechtsstelle

Letzte Änderung: 29.08.2025 -
Ansprechpartner: Martina Beyrau