Bedarf mein Vorhaben einer Prüfung?
Nutzen Sie die "Wenn-Dann-Prozessübersicht"!
Können Sie eine oder mehrere Fragen mit Ja beantworten?
- Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten an der OVGU vor der Einstellung oder dem Aufenthalt von Personen aus Drittstaaten oder der Aufnahme von Kooperationen und Projekten mit Drittstaaten!
- Checklisten/Prüfdokumente sind vor dem Vorhaben auszufüllen!
- Eine exportkontrollrechtliche Prüfung findet vor dem Vorhaben statt.
Kontakt Exportkontrollbeauftragte: exportkontrolle@ovgu.de