Bedarf mein Vorhaben einer Prüfung?

Nutzen Sie die "Wenn-Dann-Prozessübersicht"!

Können Sie eine oder mehrere Fragen mit Ja beantworten? 

  • Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten an der OVGU vor der Einstellung oder dem Aufenthalt von Personen aus Drittstaaten oder der Aufnahme von Kooperationen und Projekten mit Drittstaaten!
  • Checklisten/Prüfdokumente sind vor dem Vorhaben auszufüllen!
  • Eine exportkontrollrechtliche Prüfung findet vor dem Vorhaben statt.

Kontakt Exportkontrollbeauftragte: exportkontrolle@ovgu.de

Letzte Änderung: 11.09.2025 -
Ansprechpartner: Webmaster