Exportkontrolle

Universitäten, Forschungseinrichtungen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entwickeln häufig Know-how und Technologien, die als sogenannte Dual-Use-Güter eingestuft werden können – das heißt, sie sind sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke nutzbar. Solche Technologien unterliegen den Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts und können entsprechend eingeschränkt oder genehmigungspflichtig sein.

Diese rechtlichen Vorgaben betreffen nicht nur industrielle Anwendungen, sondern auch wissenschaftliche Tätigkeiten – insbesondere außerhalb von allgemein zugänglichem Wissen und der Grundlagenforschung.

Relevante Kontexte sind:

  • internationale Forschungskooperationen,
  • die Zusammenarbeit mit Gastwissenschaftler*innen,
  • der Versand wissenschaftlicher Geräte ins Ausland,
  • Auslandsreisen mit Forschungsdaten oder -ausrüstung,
  • sowie der Transfer von technischem Wissen und sensiblen Daten, etwa durch Publikationen oder digitale Kommunikation.

Es besteht die Verpflichtung, alle entsprechenden Aktivitäten im Hinblick auf mögliche Verbote oder Genehmigungspflichten gemäß dem Außenwirtschaftsrecht sorgfältig zu prüfen. Ziel ist dabei Forschungs- und Technologietransfer sicher zu gestalten und Missbrauch zu verhindern. Verstöße gegen die nationalen und europäischen Regelungen können zu Reputationsschäden für die OVGU und die handelnden Personen und Institute führen sowie im Extremfall Geld- oder Haftstrafen für handelnde Personen nach sich ziehen.

Setzen Sie sich frühzeitig mit diesem Thema auseinander und nutzen Sie unser Angebot zur Beratung sowie unsere Checklisten und Prüfdokumente zur Vorabprüfung einer möglichen Genehmigungspflicht Ihres Vorhabens.

Eine Exportkontrollrechtliche Prüfung nimmt u.U. 2-4 Wochen in Anspruch. Sind zusätzliche Genehmigungen der BAFA oder des Zolls involviert kann diese Prüfung weitere Wochen in Anspruch nehmen.

Ist eine Exportkontrolle für mein Vorhaben relevant?

Stellen Sie sich folgende Fragen!

Welche Art der Exportkontrolle ist für mein Vorhaben relevant?

Nutzen Sie die grafische Übersicht!

Bedarf mein Vorhaben einer Prüfung?

Nutzen Sie die "Wenn-Dann-Prozessübersicht"!

Checklisten/Prüfdokumente

Hier finden Sie alle notwendigen Checklisten und Prüfdokumente für eine exportkontrollrechtliche Prüfung.

Wichtig: Diese sind vor dem Vorhaben auszufüllen, denn eine exportkontrollrechtliche Prüfung findet immer vor dem Vorhaben statt. 

Letzte Änderung: 11.09.2025 -
Ansprechpartner: Webmaster